Anzahlung bei Kreuzfahrten max. 20 Prozent
Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem aktuellen Urteil vom (Az. 2 U 22/14) festgestellt, dass die Anzahlung für eine Kreuzfahrt nicht mehr als 20% des Gesamtpreises betragen darf. Somit hat es die vom Bundesgerichtshof festgelegte Obergrenze der Vorauszahlung bestätigt.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen eine in Rostock ansässige Reederei geklagt, die teilweise bis zu 50% Vorauszahlung des Reisepreises verlangte, mit der Begründung, dass dies für Kunden von Kreuzfahrten eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung bedeuten würde. Die Reederei begründete dies mit hohen eigenen Aufwendungen. Das konnte aber vor Gericht seitens der Reederei nicht schlüssig vorgetragen werden. Das OLG Rostock hat keine Revision zugelassen.
Die Höchstgrenze für Anzahlungen beträgt damit 20% und ist bindend für alle Kreuzfahrtanbieter in Deutschland.
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